Berlin DOGZ

 

Das neue Jahr brachte im Bundesland Berlin Änderungen für Hundebesitzer mit sich.
So müssen ab dem 01.01.2010 auch Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, nach dem Berliner Hundegesetz gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein, Maulkorb in Bus und Bahn sind Pflicht.

Der umstrittenste Teil der neuen Verordnung ist die Rasseliste für gefährliche Hunde. Möglich gemacht hat diese Liste die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eine Rasseliste juristische Grundlage erhält, wenn die Gefährlichkeit wissenschaftlich oder statistisch nachgewiesen wird. Demnach wurden die folgenden Rassen weiterhin als gefährlich eingestuft, die Zucht von Rasse 1- 4 ist verboten.:


  1. Pit-Bull
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bullterrier
  4. Tosa Inu
  5. Bullmastiff
  6. Dogo Argentino
  7. Fila Brasileiro
  8. Mastin Espanol
  9. Mastino Napoletano
  10. Mastiff


Alle Hunde müssen ab dem 01.01.2010 gechipt sein, dies macht eine Nachverfolgung der Besitzverhältnisse einfacher und erschwert gleichzeitig auch das Aussetzen von Hunden.

Außerdem verlangt der Gesetzgeber ausnahmslos Hunde gegen Personen- oder Sachschäden Haftpflicht versichern zu lassen.
Besonders die von der Neuverordnung betroffenen kleinen Hunderassen, wie beispielsweise Möpse, haben ein Problem mit der neuen Maulkorb-Gesetzgebung. Denn für sie gibt es meistens keine geeigneten Maulkörbe. Bei Transport in einer geeigneten Tasche kann man den Maulkorbzwang umgehen oder aber sich vom TA unter Beschreibung besonderer Gründe befreien lassen.
In Berlin gilt die Leinenpflicht für Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, im Wald, auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien. Dort müssen die Hunde an einer höchstens 2 Meter langen Leine gehalten werden. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, auf der Straße und in Treppenhäusern muss eine höchstens einen Meter lange Leine benutzt werden. Gefährliche Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Hunde dürfen auf folgende Plätze oder Einrichtungen nicht mitgenommen werden: Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten und gekennzeichnete öffentliche Badestellen an den Seen und Flüssen.
In immer mehr Parkanlagen der Stadt Berlin dürfen Hunde nun nicht mehr mitgenommen werden. Die Entscheidung liegt hier bei den zuständigen Bezirksbürgermeistern, die immer mehr mir sich häufenden Beschwerden über Verschmutzung und Lärm konfrontiert werden. Jetzt teilte der Pankower Bezirksbürgermeister, Matthias Köhne, mit, dass ab dem 1. Januar 2010 für den beliebten Kollwitzplatz ein Hundeverbot gilt.

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